Appell der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen an Mitglieder des Deutschen Bundestags

Jetzt appelliert auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen an Mitglieder des Deutschen Bundestags

(Euskirchen) Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche über das Steuerentlastungsgesetz 2022 abstimmen, das für Berufstätige eine einmalige Energiepreis-Pauschale von 300 Euro vorsieht. Rentnerinnen und Rentner sollen eine solche Pauschale nicht erhalten. Dagegen hatte der Seniorenverband BRH schon im März 22 seine Stimme erhoben (siehe www.brh-nrw.de, 27.3.)

Jetzt hat auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gegen diese Ungleichbehandlung protestiert. In einem Brief an die Mitglieder im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heißt es: „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht.“

Als auch eine Interessenvertretung der älteren Generationen bezeichnet die BAGSO die Regelung als vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“, heißt es wörtlich in den Schreiben.

Auch der Verweis auf aktuelle Rentenerhöhungen rechtfertigt nach Ansicht der BAGSO diese Entscheidung nicht. Die jährliche Rentenanpassung ist den Bezieherinnen und Beziehern gesetzlich zugesichert und orientiert sich an der Entwicklung der Arbeitnehmereinkünfte im Vorjahr. „Niemand käme ernsthaft auf die Idee, bei den nun begünstigten Berufstätigen danach zu unterscheiden, wer in 2022 von einer Tariferhöhung profitiert und wer nicht“, so die BAGSO. Dazu verweist der BRH ergänzend, dass die Politik für die Versorgungsberechtigten für 2022 sogar eine Nullrunde vorsieht.

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wird am 11. Mai 2022 im Finanzausschuss beraten und liegt am 12. Mai 2022 dem Bundestag zur Entscheidung vor. Der BRH sieht einen Hoffnungsschimmer und zitiert den FDP Bundestagsabgeordneten Torsten Herbst: „Im Zuge der nach Vorlage des Gesetzentwurfs obligatorischen parlamentarischen Beratungen zum Entlastungspaket sei es auch möglich (und sehr wahrscheinlich), dass die einzelnen Fraktionen Änderungs- und Ergänzungswünsche einbringen können. Kurzum: Aktuell ist noch nichts abschließend entschieden, vieles befindet sich noch im Fluss.

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