Aufregung um die Pensionskürzung

Das Nettogehalt hatte sich im Vergleich zum Vormonat ohne erkennbaren Grund verringert!

(Euskirchen) Einige Pensionäre waren gar nicht erfreut, als sie auf der Bezügemitteilung eine Kürzung vorfanden. Mit der Anfrage beim BRH konnte das Problem aufgeklärt werden.

So sind zum 01.01.2026 die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, jährlich die Beiträge zu entsprechenden Versicherungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt jeweils im November für das Folgejahr, erstmals im November 2025 für das Jahr 2026. So jedenfalls die Planung!

Nun ist beim Abruf dieser Daten seitens des BZSt zu technischen Problemen gekommen, sodass die Übermittlung nicht erfolgen konnte. Dies hat Auswirkungen auf die Bezügeabrechnung. Neben unserem NRW sind auch andere Länder und der Bund hiervon betroffen.

Das heißt, die Beträge wurden im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigt, die Lohnsteuer ist folglich höher! Laut Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW ist von den betroffenen Pensionären nichts zu veranlassen. Sobald die Daten korrekt an das LBV NRW übermittelt werden, erfolgt im darauffolgenden Monat eine Nachberechnung.

Inzwischen erfolgte aber auch eine offizielle Information, dass die Panne beim Bundeszentralamt für Steuern behoben sei. Wegen des Fehlers mussten deutschlandweit Beamte, Richter und Versorgungsempfänger mehr Steuern zahlen als vorgesehen. Die Probleme bei der komplett digitalen Übermittlung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung seien behoben. Die Daten lägen mittlerweile vor und würden aktuell in die Abrechnungssysteme übernommen. Damit werden die bislang fehlerhaften Abrechnungen automatisch korrigiert. In einzelnen Fällen seien laut Landesamt für Besoldung und Versorgung noch zusätzliche technische Schritte erforderlich, die man bis Ende Februar abgeschlossen habe.

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