Beförderungssperre in NRW mit sofortiger Wirkung aufgehoben
Senioren begrüßen diesen Schritt
(Euskirchen) Eigentlich ist er nur sehr schnell „eingeknickt“, eigentlich müssten wir ihm aber für die schnelle Einsicht dankbar sein: Der Finanzminister hat am letzten Julitag mitgeteilt, dass die mit Wirkung zum 01. Juli durch die Haushaltssperre etablierte generelle Beförderungssperre in NRW mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist! Das spricht von großer Einsichtsfähigkeit, aber nicht dafür, dass die Sperre überlegt eingeführt wurde.
Auch die Begründung spricht von beachtlicher Einsicht: Die Beförderungssperre hätte insbesondere bei den Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen zu Härtefällen geführt. Und nicht nur dies: Die Nichtbeförderungen würden auch zu einem dauerhaften Nachteil führen!
Sicher auch mit Blick auf das Urteil aus Münster kommt dann eine weitere richtige Folgerung: Da eine selektive Beförderung der beteiligten Personen nicht möglich sei und wegen der geringen haushaltsrechtlichen Auswirkungen, sei die Beförderungssperre aufzuheben!
Der neue DBB NRW Chef Roland Staude hat sofort auf diese Nachricht reagiert: „Dies ist ein erstes positives Signal für die in Kürze stattfindenden Besoldungsgespräche!“ Auch der Euskirchener Seniorenverband BRH begrüßt dieses aufbauende Zeichen aus dem NRW Ministerium, zieht man doch mit den aktiven Kolleginnen und Kollegen – und insbesondere mit den jüngeren – an einem Strang und in eine Richtung. Jetzt darf man sich aber wieder in den Printmedien auf eine neue Neiddiskussion einstellen. Das Sommerloch ist da und schon taucht auch der selbsternannte Fachmann Bernd Raffelhüschen wieder auf. Der hat einmal mehr in die Glaskugel geschaut und erkannte schon, medienwirksam, dass sich 2050 (!!) die Beihilfe-Ausgaben im öffentlichen Dienst vervierfacht haben.