Beihilfestelle NRW lenkte ein

(NRW) In einem Disput zwischen einem BRH-Mitglied und der Beihilfestelle des LBV NRW begleitete der Seniorenverband BRH NRW den Senior vor das Verwaltungsgericht in Aachen.

Die Beihilfestelle wollte Beförderungskosten des Mitglieds zu einer stationären Behandlung in einer Klink partout nicht anerkennen. Bevor das zuständige Verwaltungsgericht Aachen zu einem Urteil fand, lenkte die Beihilfestelle ein und zeigte Bereitschaft, einen angemessenen Betrag für Beförderung zu erstatten.

Interessant ist die Begründung: Diese Regelung erfolge im Interesse einer zügigen, einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreites unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalles. Und noch eins: Die Beihilfestelle übernahm auch die Kosten des Verfahrens zu 100 %.

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