BRH Erfolg: Entlassrezept für Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen
Bundesminister für Gesundheit im Einklag mit dem BRH
(Euskirchen) Der Seniorenverband BRH hat in seiner Forderung „Entlassrezept nach Krankenausentlassung" jetzt Unterstützung beim Bundesministerium für Gesundheit gefunden. Nachdem der BRH den Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, mit Hinweis auf die Versorgungsprobleme gerade bei älteren Menschen um Mitwirkung für sein Projekt gebeten hatte, hat das Ministerium reagiert.
Es sei nun in einem aktuellen Gesetzesvorhaben vorgesehen, die Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich dadurch zu überwinden, dass die gesetzlichen Möglichkeiten der Krankenhäuser, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung Leistungen für die ambulanten Weiterversorgung zu verordnen, erweitert werden!
Der Minister bestätigte die Sorgen des BRH: „Es werden auch die Krankenkassen stärker als bisher in den Prozess des Entlassmanagements eingebunden!“ Dazu würden die bisher begrenzten Möglichkeiten der Krankenhäuser, Nachbehandlungen oder Leistungen zu veranlassen, zukünftig ausgedehnt. Die Einzelheiten dazu würden noch in den Richtlinien zu regeln sein. Der BRH hält es für wichtig: Die Krankenhäuser werden zukünftig bei dem erweiterten Recht zur Verordnung ambulanter Leistungen rechtlich den Vertragsärzten gleichgestellt.
Das Ministerium ist bei seiner Zusage voll im Einklang mit dem BRH: „Zukünftig kann das Krankenhaus selbst Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege für einen Übergangszeitraum von bis zu 7 Tagen verordnen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen!“ Danach erst fällt dann die Verordnungsbefugnis wieder in den Verantwortungsbereich der Vertragsärzte, die dann im Rahmen der Therapiehoheit über die weitere Behandlung entscheiden können.
Der Seniorenverband BRH , der sich unter dem Dach des Deutschen Beamtenbundes als Fachgewerkschaft ausschließlich um die Belange der älteren Menschen kümmert, hatte vor mehr als einem halben Jahr ins Gespräch gebracht, älteren Patienten zukünftig direkt bei einer Krankenhausentlassung eine Arzneimittelverordnung für die niedergelassenen Apotheken mit auf den Weg zu geben.
Der BRH-Chef Hans Burggraf begründete das so: „Wir sehen darin eine wesentliche Erleichterung gerade für die älteren Patienten für einen nahtlosen Übergang nach Hause!“ Diese Regelung sorge, so der BRH bei seiner Aktion, für Versorgungssicherheit auch rund um die Uhr durch die organisierten Nacht- und Notdienste der Apotheken, flächendeckend an sieben Tagen in der Woche. Diese Anregung wurde seinerzeit dann auch von der Deutschen Apothekenversammlung unterstützt.