BRH mahnt: Außerordentlich lange Bearbeitungszeit bei der Beihilfeerledigung!

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft schließt sich Seniorenverband BRH an

(Euskirchen) Mit der Problematik "außerordentlich lange Bearbeitungszeit bei der Krankenversorgung (Beihilfeerledigung)" hat sich der Seniorenverband BRH erneut an die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens, Marie-Theres Nonn, gewandt und sie mit allem Nachdruck gebeten, sich persönlich einmal für eine Verbesserung einzusetzen. Der BRH: "Sie und auch ihr Amt müssen angesichts der veränderten Bedürfnisse gerade den älteren Menschen eine gewisse Sensibilität für eine deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten als eine dringende Notwendigkeit zeigen!"

Der BRH hatte zuvor noch einmal aufgezeigt, dass die Erledigung bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) keinesfalls als optimal angesehen werden kann. So kämen eine große Anzahl der Beschwerden über die KV Bezirksleitung Wuppertal, bei der die Erstattungszeiten zurzeit wieder deutlich über 30 Tage ab Eingang des Erstattungsantrages bis zum Versand angestiegen seien, beim BRH ein. Und dies sei keineswegs eine Momentaufnahme.

Der Seniorenverband: "Es sind etliche "Wut"-Briefe von älteren Menschen, die wöchentlich eingehen." So sei nicht außergewöhnlich, dass Anträge über acht Wochen nicht bearbeitet würden. Das widerspreche deutlich den Zahlen, die aus der KV-Bezirksleitung zu erfahren seien. Hier spricht man von aktuellen Erstattungszeiten von 30 Tagen, räumt aber gleichzeitig eine "leichte Verschlechterung" ein.

Es wird vom BRH ferner vorgetragen, dass die Form der Erledigung auffallend sei. So würden häufig Belege wie Erklärung über Entbindung der Schweigepflicht oder auch fehlende Wahlleistungsvereinbarung angefordert, obwohl die Unterlagen bereits den Anträgen beiliegen. Solche Vorgänge würden dann immer wieder die Erledigung der Anträge erheblich verzögern. Die Folge seien ständige Mahnbescheide der ärztlichen Verrechnungsstellen, inzwischen wären auch die Festsetzungen von Mahnkosten an der Tagesordnung. In einem krassen Fall lagen die festgesetzten Mahnkosten bei deutlich über 100 Euro. Der BRH energisch: "Leider ist es so, dass man auf die Situation Anfang 2015 zurückgefallen ist."

Die Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens reagierte schnell und versprach, "mittelfristig deutlich sinkende Bearbeitungszeiten zu erreichen", wollte aber die langen Erledigungszeiten nicht bestätigen. Bestätigte dann aber doch eine vom BRH aufgedeckte Schwachstelle bei der Bearbeitung. So habe man die KVB darauf hingewiesen, auf den Erstattungsanträgen beigefügte Unterlagen besonders zu achten. Verzögerungen in der Bearbeitung könnten so schon von vornherein vermieden werden.

Überraschend bekam nun der BRH Rückenwind von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, der Vorstandsbereich schloss sich nämlich der Beschwerde an. So erkennt der Beamtenpolitische Ausschuss (BPA) nun auch eine erneut angespannte Situation im Bereich der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Es wird dazu ausgeführt: "Die Erstattungszeiten haben die satzungsmäßige Höchstdauer von 28 Kalendertagen überschritten!" Und es wird dann weiter dargestellt, was auch dem BRH besondere Sorge bereitet: Es entwickle sich der genehmigte Personalbestand in eine beängstigende Situation! Mit dem Zusatz, dass in den nächsten Jahren (bis 2025) ein zu erwartender Fehlbestand von mindestens 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entstehe.

Zum Thema "lange Bearbeitungszeiten" hatte der BRH auch kürzlich bei der Rheinischen Versorgungskasse Köln angeklopft. Daraufhin konnte hier eine erfreuliche Verbesserung festgestellt werden.

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