BRH sieht deutliche Verbesserungen bei den Bearbeitungszeiten von Beihilfe und Krankenkosten-Erstattungen

(Euskirchen) Bei seinen Bemühungen, die Bearbeitungszeiten der Krankenkosten-Erstattungen der Bahner in der KVB auf eine angemessene Zeitdauer zurückzuführen, erhält der BRH Unterstützung von der EVG.

Anträge auf Erstattung von Krankheitskosten sollen danach innerhalb von 28 Kalendertagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen bis zur Geldanweisung vom Tisch sein. Auch die EVG vertritt die Auffassung, dass es mit einer Satzungsänderung der KVB alleine nicht getan ist. Es bedürfe eines größeren Maßnahmenpaketes. Die Beschäftigten der KVB dürften nicht die Leidtragenden sein, aber erst recht nicht die Mitglieder. Die organisatorische und personelle Struktur der KVB sei so zu gestalten, dass sie den Herausforderungen gewachsen ist. Seit Jahren die Forderung des BRH.
 
Aktuell aber muss, wie eine Umfrage des BRH ergab, bestätigt werden, dass nicht nur die Bearbeitungszeiten, sondern sich auch die Erreichbarkeit der Dienststellen deutlich verbessert haben.

Wenn die Erstattungszeiten immer noch recht unterschiedlich sind, sprechen die Umfrageergebnisse, wie Olaf K. zu berichten weiß, von einem „deutlich schnelleren Ergebnis“! Mitglied Uwe N. spricht sogar von zwei Wochen, und bestätigt: „Seit September 2015 werden die Zeiten immer kürzer!“ Mitglied Manfred H. hat es aufgeschrieben: „Derzeit liegen die Wartezeiten bei etwa drei Wochen, bis das Geld auf dem Konto des Antragsteller ist.“
 
Die lobenswerte Spitze in der Beihilfebearbeitung besetzt zurzeit das Landesamt für Besoldung und Versorgung in NRW (LBV): Geradezu regelmäßig liegen die Bearbeitungszeiten unter drei Wochen! Eine aktuelle Spitzenmeldung eines Pensionärs wird wohl die Ausnahme sein: „Antrag vom 5.1.2016, bearbeitet durch Zusendung des Bescheids am 9.1.2016.

Und Magdalena R. ergänzt: „“Ich kann das nur bestätigen - schon zum 2. Mal hatte ich innerhalb von 2 Wochen das Geld auf dem Konto! Ich habe meinen Augen nicht getraut.“

 

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