BRH tritt in Bochum für Verbesserung der Mütterrente ein

(Euskirchen). Auf dem Gewerkschaftstag des DBB NRW 2014 in Bochum hat der Seniorenverband BRH Euskirchen einen Antrag vorgelegt, der die Forderung bekräftigt, dass Rentnerinnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für die Erziehungszeit eines jeden Kindes drei Jahre für Ihre Rentenanwartschaft angerechnet bekommen.

Jetzt gab es für diesen Antrag Rückenwind durch den DBB-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt, der anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz in Berlin für alle eine Anerkennung der Kinderzerziehung von drei Jahren forderte.

Dauderstädt machte deutlich, dass die sogenannte Mütterente ein Schritt in die richtige Richtung sei. Mit einer Verdopplung der anrechenbaren Zeit von einem auf zwei Jahre werde eine deutliche Verbesserung für die Frauen erreicht, die zu Zeiten Kinder erzogen hätten, als die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch viel schwerer zu bewerkstelligen war.

Der DBB Chef: "Allerdings werden für Erziehungszeiten ab 1992 drei Jahre angerechnet. Hier müssen Zeiten vor 1992 voll gleichgestellt werden!"

Auf einem Jubilarentreffen des Seniorenverbandes BRH in Münster hatte der BRH-Ehrenpräsident Karl-Heinz Nitz kürzlich ebenfalls vehement die Forderung bekräftigt: "Die begründete Forderung nach entsprechender Besserstellung durch Anrechnung der Kindererziehung von drei Jahren darf nicht in Vergessenheit geraten!"  

Um erwartete Kritik entgegenzuwirken, fordern die BRH-Vertreter ebenso lautstark, dass die Finanzierung der Mütterrente aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung zu bezahlen ist.

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