BRH wird nicht müde: Kostendämpfungspauschale entbehrt jeglicher Grundlage

(Euskirchen) Einmal im Jahr - meist im Frühjahr - kommt für die Versorgungsberechtigten höchst unliebsame Post ins Haus. Die Nachricht: Das Landesamt für Versorgung teilt mit, dass man für jedes Kalenderjahr, aus dem Aufwendungen in einem Beihilfeantrag geltend gemacht werden, die auszuzahlende Beihilfe auf der Basis von Tabellen zu kürzen ist. „Alle Jahre wieder, “ stöhnen dann die Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand und meinen die sogenannte Kostendämpfungspauschale.

Eine Kürzung, die der einstigen Praxispauschale - manche werden sich noch erinnern - ähnelt. Bereits zum 1. Januar 2003 wurde diese allgemeine Kostendämpfungspauschale eingeführt, mit der die Beihilfeberechtigten stärker an den Krankheitskosten beteiligt werden sollten. Letztlich wurde die Pauschale mit dem Ziel eingeführt, Haushaltsmittel einzusparen, gerechtfertigt auch mit der Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte.

Doch genau diese Praxisgebühr wurde Ende 2012 bereits abgeschafft. Deshalb wird der Seniorenverband BRH NRW nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass diese Kostendämpfungspauschale heute jeglicher Grundlage entbehrt und eigentlich nur ein Signal dafür ist, dass die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten weiterhin gerne für Sonderopfer zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden.

Der BRH weiß bei diesen Bemühungen den Dachverband DBB NRW an seiner Seite, der ständig versucht, deutlich zu machen, dass mit einer Abschaffung der Pauschale mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand sowohl eine Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes für junge Bewerber, als auch eine Wertschätzung der bestehenden Beschäftigten erreicht werden könnte. Natürlich würde diese Wertschätzung auch für den Ruhestand gelten.

Für viele Ruheständler ist dieses "Alle Jahre wieder" eine wesentliche Belastung, für andere bedeutet es ein höchst unangenehmes Ritual. Dazu noch völlig unbegründet. Und da wir wieder einmal vor einem Jahreswechsel stehen, greifen wir vom Seniorenverband - der einzige Fachverband im DBB, der sich ausschließlich für die Belange der älteren Menschen einsetzt - diese Kostendämpfungspauschale wieder auf und fordern die Abschaffung.

Natürlich steht hinter dieser Forderung auch der DBB NRW. „Hier ließe sich mit vergleichsweise geringen Mitteln eine Attraktivitätssteigerung erreichen“, begründet der DBB Landesvorsitzende Roland Staude den Einsatz. Dabei sei man schon hinsichtlich dieser geforderten Abschaffung auf einem guten Weg gewesen.

Derzeit aber gestalten sich die Pläne als äußerst schwierig, da der NRW Finanzminister in einer Klausursitzung wohl verkündet hat, dass es aufgrund der Corona-Situation wohl keine Spielräume mehr im Haushaltsplan für diese Legislaturperiode geben wird. Der 25-Milliarden-Rettungsschirm für NRW belaste die zukünftigen Haushalte massiv.

Nichts desto trotz bleibt der DBB am Ball, deshalb stehe man derzeitig auch mit den Fraktionen im Gespräch. Und es gibt etwas Licht am Ende des Tunnels: Die Opposition hat einen Änderungsantrag vom 19.11.2020 für Personalverstärkungsmittel auf den Weg gebracht. Dort wird explizit in der Begründung die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale aufgeführt.

Und es gibt noch mehr Rückenwind: Interessanterweise haben sich zwei Bundesländer, die finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet sind, auf den Weg gemacht und die Kostendämpfungspauschale abgeschafft. Nämlich in diesem Jahr Hamburg und davor Berlin! Roland Staude hat deshalb der Politik ins Buch geschrieben: „Entsprechend für unsere Beschäftigten tätig zu werden, würde Nordrhein-Westfalen wirklich gut zu Gesicht stehen!“

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