Die Richter beim Verfassungsgerichtshof haben das Wort

(Euskirchen) Die rot-grünen Minusrunden bei Beamten beschäftigen nun dank der Klagen von CDU und FDP am Mittwoch, 18. Juni, die obersten Verfassungsrichter des Landes NRW  in Münster.

Der Verfassungsgerichtshof verhandelt an diesem Tag mündlich die Klage von fast hundert Oppositionsabgeordneten des Düsseldorfer Landtags. Die klagenden Parteien, aber auch der Seniorenverband BRH, erwarten von diesem Verfahren umgehend eine rückwirkende Übertragung des Tarifergebnisses. 
 
Die Richter sollen feststellen, dass das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 gegen die verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstößt (Az. VerfGH 21/13). Unklar ist zurzeit nur, ob  es schon zu einer Entscheidung an diesem Tag kommt.
 
Die rot-grüne Landesregierung hatte zur Haushaltskonsolidierung Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern mit den Besoldungsgruppen A 11 und A12 nur eine Erhöhung von 1 Prozent zugestanden. Ab A13 gab es sogar eine zweijährige Minusrunde.

Bei einem Erfolg vor dem Verfassungsgericht sieht der BRH aber neue dunkle Wolken herausziehen. Für die Mehrkosten stünden nämlich im Landes-Haushalt keinerlei Mittel zur Verfügung.

So fürchtet der BRH, dass das Land sofort wieder danach suchen werde, durch weitere Sparmaßnahmen die Mehrkosten zu kompensieren. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte den Seniorenverband schon beim Gespräch zum 1. Mai wissen lassen: "Auch bei der künftigen Besoldungsentwicklung kann dieser Gesichtspunkt (Anmerkung: strenge Beachtung der Haushaltskonsolidierung) nicht unberücksichtigt bleiben!"

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