Endlich beschlossen: Gesetz zu Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge

BRH Vorsitzender Burggraf: Diese Regelung war längst überfällig!

(Euskirchen) Wir wissen schon gar nicht mehr, wie oft und dies jahrelang sich der Seniorenverband BRH NRW immer wieder hartnäckig für eine Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge eingesetzt hat. Und wie oft der verstorbene Ehrenpräsident des BRH NRW, Karl-Heinz Nitz, bei der Politik auf allen Ebenen mit dieser Forderung angeklopfte.

Jetzt sind wir am Ziel: Das Bundeskabinett hatte den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Jetzt hat der Bundestag am 29.10.2020 das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) verabschiedet. Hoch zufrieden zeigte sich gegenüber seine Mitgliedschaft der BRH-Vorsitzende, Hans Burggraf: „Diese Regelung war längst überfällig!“

Mit dem Gesetz werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt. Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen kann, sollen die jahrelang unveränderten Behinderten-Pauschbeträge nun verdoppelt werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit Behinderungen von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten.

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