Fahrzeugkontrolle sorgte beim Senior für gehörigen Schrecken

Führerscheinvermerk ist wichtig
Es kann problematisch werden, wenn der
Schein einen besonderen Passus enthält.

(NRW) „Sie dürfen das Kraftfahrzeug gar nicht fahren, wissen Sie das?“ jagte der junge Polizeibeamte unserem Jung-Senior einen Schrecken ein. Zuvor war er mit dem Hinweis "Fahrzeugkontrolle" angehalten worden. In den letzten Jahren schon oft passiert, nur diesmal war alles anders, wie er seinem BRH berichtet.

Wie immer wurden auch bei diesem Stopp die Papiere ordnungsgemäß ausgehändigt, doch dieser Polizist prüfte sehr genau. Er entdeckte bei der genauen Fahrzeug-Kontrolle einen Passus im Führerschein, dem unser Senior bislang kaum Beachtung geschenkt hatte: "Prüfung für Klasse 3 auf Kraftfahrzeug mit Getriebeautomatik abgelegt". Die Schlussfolgerung daraus war für den Polizisten eindeutig: Er darf deshalb kein Fahrzeug mit Gangschaltung fahren.

Die Rettung kam in Form eines "gelben Engels", der ADAC wusste es genauer: Bei Führerscheinen mit einem Automatik-Vermerk ist der Stichtag 31.3.1986 zu berücksichtigen.

Wenn der Führerschein vor dem Stichtag ausgestellt wurde und sowohl die Ausbildung als auch die Fahrprüfung ausschließlich auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert wurden, trägt der Führerschein zwar den Vermerk "Fahrerlaubnis der Klasse 3 beschränkt auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Getriebeautomatik".

Aber es gilt die Ausnahme: Wer vor dem Stichtag die Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug ablegte, unterliegt keiner Beschränkung. Mit einer solchen Fahrerlaubnis dürfen also sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch Automatik-Fahrzeuge gefahren werden.

Der Stichtag ist also von Bedeutung: Ist der Führerschein nach dem Stichtag ausgestellt, dürfen mit diesem Führerschein nur Automatik-Fahrzeuge gefahren werden. Die Streichung des Automatik-Vermerks ist dann nur möglich, wenn nachträglich eine Prüfung auf einem Kfz mit Schaltgetriebe abgelegt wird.

Weil der letzte Hinweis möglicherweise für unsere Enkel von Bedeutung sein kann, hat der Seniorenverband BRH nachgefragt und bestätigt bekommen: Fahrschüler, die heute Ausbildung und Prüfung auf Automatik machen, werden in aller Regel schon von der Fahrschule "über die Folgen" aufgeklärt. Es bleibt dann letztlich deren Entscheidung. Umfassender sei natürlich die Prüfung auf Schaltgetriebe, da diese dann später Automatik mit umfasst.

Und wie sieht es bei den heutigen Elektro-Autos aus? Noch einmal kommt der ADAC zu Wort: Eine Unterscheidung zwischen Elektro und Verbrenner wird derzeit durchaus in Fachkreisen diskutiert. Sie wird vielleicht in ein paar Jahren auch kommen.

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