Kein Zebrastreifen Oststraße/Kaplan-Kellermann-Straße

Seniorenverband BRH erhielt Absage: Unfalllage in diesem Bereich ist vollkommen unauffällig

(Euskirchen). Der Seniorenverband BRH hatte bei der Stadt Euskirchen angeregt, ausgangs der Kaplan-Kellermann-Straße über die Oststraße zu Bahnhof und den Bushaltestellen in Euskirchen einen Fußgängerüberweg mit breiten weißen Streifen - umgangssprachlich Zebrastreifen genannt - einzurichten. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf viele brenzlige Situationen und Beinaheunfällen gerade in der Mittagszeit, wegen Gefahrensituationen und oft kritischen Verkehrslagen insbesondere für die älteren Menschen.

Autofahrer müssten dann hier den Fußgängern das Überqueren der Straße ermöglichen. Der BRH weiter: Dieser heute ungeschützte Übergang wird insbesondere auch immer wieder von Schülern der angrenzenden Schulen als Fußgängerüberweg genutzt, was häufig zu den riskanten Gefahrenmomenten - von denen auch ältere Menschen betroffen sind - führe. Aber auch für andere Bürger würde eine solche Einrichtung als Übergang zu Bushaltestelle und Bahnhof auf der anderen Straßenseite der Sicherheit dienen.

Die Stadt kann diesem Begehren nicht folgen. Das begründet der Fachbereich 4, Verkehrslenkung an Baustellen, damit, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens an der genannten Örtlichkeit zu einem erheblichen Eingriff in die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer führen würde. Die zu querende Straßenbreite betrage ca. 13,50 m und verfüge nur über einen einseitig ausgebauten Gehweg. Das hieße, dass insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen ca. 10 Sekunden zum Queren der Fahrbahn benötigten und auf der gegenüberliegenden Straßenseite, am Zentralen Omnibusbahnhof Bushaltestellen vorfänden, welche nicht barrierefrei (für mögliche querende Fußgänger) ausgebaut werden könnte. Losgelöst davon sei, dass im ungünstigsten Fall eine Bushaltestelle für das Anlagen des Zebrastreifens aufgegeben werden müsste.

Im Rahmen einer Interessensabwägung verweist die Stadt auf eine in räumlicher Nähe - etwa 300 m - befindliche und vollsignalisierte Querungshilfe als sicherste Möglichkeit zum Queren der Fahrbahn und diese dem Leitgedanken der Straßenverkehrsordnung, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und -leichtigkeit, Rechnung trage. Letztlich sei die Unfalllage in diesem Bereich vollkommen unauffällig.

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