Landrat-Brief für die Zielgruppe 80 + spätestens Anfang nächster Woche: 25. Januar

(Euskirchen) Nach Angaben des Landrats kündigt sein zugesagter Brief den Beginn der Impfungen für die Zielgruppe 80 + im Impfzentrum Marmagen an und klärt auch über den Ablauf von der Terminvereinbarung über die Telefonhotline 0800 116 117 01 oder online unter www.116117.de bis zur zweiten Impfung auf. In dem Schreiben - Eingang bis spätestens Montag, 25. Januar - steht alles genau drin, was zu tun ist, an wen man sich wenden, wo man einen Termin machen muss. Vor Empfang des Briefes sind Mühen um einen Termin zwecklos.

Der Seniorenverband BRH Euskirchen geht davon aus, dass sicherlich alle gesunden 80-Jährigen sich impfen lassen wollen. Dadurch wird also wohl eine starke individuelle Reisetätigkeit zu dem Impfzentrum in der Eifel ausgelöst. In unserem ländlichen Kreis mit kaum oder wenigen öffentlichen Verkehrsmittel zu dem Impfzentrum werden wohl viele private PKW's die Luft belasten. Man wollte wohl mit dieser Regelung sicherlich den 80-Jährigen ihre volle Freiheit belassen. Deshalb appelliert der BRH auch an die Verwandtschafts- und Nachbarschaftshilfen zur Lösung der Transportprobleme beizutragen. Auch Taxen möchten natürlich ihr Geschäft machen.

Trotz aller Hilfen wird es in manchen Haushalten 80-Jährige geben, die ihre "volle Freiheit" nicht wahrnehmen können. Wenn eine Fahrt in das Impfzentrum nicht möglich ist, empfiehlt der BRH daher, zu warten, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht, der zu Hause oder von Hausärzten verimpft werden kann. Zu dem Fortgang für die Impfwilligen 60 + kann zurzeit noch gar keine Aussage gemacht werden. Bis zu einer Regelung wird man wohl bis zum Sommer warten müssen.

Die Impfungen der Mehrzahl der 80-Jährigen +, die nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, werden im Impfzentrum stattfinden. Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordnung der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Zusätzlich zum Ausweis sind zum Impftermin mitzubringen: Impfpass, schriftliche Impfberechtigung und ausgefüllter Anamnesebogen und Einwilligung zur Schutzimpfung sowie ca. 1 Stunde Zeit.

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