Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Ältere zur "Patientenverfügung"

Euskirchen. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Ein Thema, das zum Dauerauftrag des Seniorenverbandes BRH NRW gehört. Diese BRH Arbeit wurde mit großem Mitgliederinteresse begleitet. Die Broschüre "Der Pflegefall" zu den Schwerpunktthemen Allgemeine Vollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus 2004 musste mehrfach neu aufgelegt werden.

Jetzt hat das Bundesministerium der Justiz mit einer neuen Broschüre "Patientenverfügung" eine ganz aktuelle Hilfestellung den älteren Menschen geschaffen. Das wurde erforderlich, nachdem mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert wurde. Das gibt Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Mitglieder, für die Bürger, für Ärzteschaft und Betreuer.

Der BRH empfiehlt den Kreis- und Ortsverbänden, beim Ministerium, Referat Öffentlichkeitsarbeit, einen gewissen Bestand an Broschüren für die Basisarbeit anzufordern. Wer dazu als älterer Mensch nicht in der Lage ist, kann sich auch einmal im BRH NRW Büro melden (02573 9791450).

Übrigens: In diesem Ministerium gibt es auch eine gute Information zum Thema "Erben und Vererben".

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