Rückzahlung der Teilnehmerbeträge für stornierte Fahrten im 4. Quartal 2025
Das Amtsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 28.11.2025 unter Az. 20 AR 127/25 für den BRH Kreisverband Euskirchen einen Notvorstand bestimmt. Gegen diesen Beschluss ist noch das Rechtsmittel der Beschwerde möglich. Bis diese Frist verstrichen ist und der Beschluss endgültige Rechtskraft bekommt, sind dem berufenen Notvorstand in Person des allen gut bekannten Hans Burggraf jedoch noch die Hände gebunden. Sobald Rechtskraft für den Beschluss mit der Bestellung des Notvorstandes gegeben ist, wird Hans Burggraf aktiv werden und dies auch hier auf der Homepage kundtun.
Um die Rückzahlung der Teilnehmerbeträge für die stornierten Fahrten im 4. Quartal 2025 jedoch davon unabhängig vorzubereiten, bitten wir alle Betroffenen, die vom BRH eine Rückzahlung erwarten, das hier hinterlegte Formular als PDF-Datei herunterzuladen und ausgefüllt entweder per Mail an "hansburggraf@yahoo.de"oder per Briefpost an Hans Burggraf, Nikolaus-Otto-Straße 8, 53879 Euskirchen zu schicken.
Geben Sie das Formular bitte an alle Ihnen bekannten und gleichfalls Betroffenen weiter, da Hans Burggraf immer noch nicht die Unterlagen für die Fahrten übergeben wurden. Wir wissen also aktuell nicht, wer sich für welche stornierte Fahrt überhaupt angemeldet hatte. Vielen Dank für die Mitwirkung.
