Seniorenverband BRH: Für seine Mitglieder da, wenn die Steuer drückt
(Euskirchen) Der Seniorenverband BRH setzt sich auch dafür ein, dass nach Möglichkeit Senioren weniger hart besteuert werden. Oft wird nämlich vergessen, dass auch Senioren zunehmend die steuerliche Belastung trifft. Doch der Einsatz des BRH setzt schon früher ein, dann nämlich, wenn der ältere Mensch Jahr für Jahr vor dem Wust von Formularen sitzt und..."die Steuer drückt!"
Die Zahl der Rentner und Pensionäre, die eine Steuererklärung abgeben müssen, steigt ständig. Auch, weil u.a. die Finanzämter die Rentenbezugsmitteilungen auswerten und ältere Menschen auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist so begründet: Die Rentenberechtigten erhalten jährlich eine sogenannte Leistungs- bzw. Steuermitteilung. Diese beinhaltet die Höhe der Zahlungen des Vorjahres. Eine Übertragung in die dann anstehende Einkommenssteuererklärung der Älteren ist seit dem Steuerjahr 2019 nicht mehr zwingend erforderlich, weil die Daten von der Zusatzversorgungskasse automatisch der zuständigen Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden.
Nun steht aktuell die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre an, gegenwärtig für das Kalenderjahr 2020. Abgabefrist der 2. August 2021, wenn der Versorgungsberechtigte nicht eine Fristverlängerung zur Abgabe beantragt. Nun fehlen den älteren Menschen - vor den Papieren sitzend - oft die wichtigsten Fachbegriffe, zudem sind die Formulare oft unverständlich, die Erläuterungen unlesbar.
Am Finanzamt führt aber auch im Ruhestand kein Weg vorbei, eine Steuererklärung bleibt vielen nicht erspart: Der Seniorenverband BRH weiß Rat und bietet seinen Mitgliedern Unterstützung an. In diesen Fällen hilft unser Schatzmeister des Landesverbands BRH NRW, Roland Wodarzik - ein eigener zugelassener Steuerberater - aus der oft misslichen Lage. Brauchen Sie Rat und Hilfe: Rufen Sie das BRH-Landesbüro, Büroleiterin Elke Ströer 0257 39791450 an. Die Beratung ist für BRH Mitglieder kostenlos. Denn der BRH tut was für sie.