Seniorenverband BRH NRW setzt sich für Entlassrezept ein

BRH: „Das wäre eine sinnvolle Einrichtung!“

(Euskirchen) Der Seniorenverband BRH hat sich dafür ausgesprochen, dass Patienten zukünftig direkt bei einer Krankenhausentlassung eine Arzneimittelverordnung für die niedergelassenen Apotheken erhalten. Die DBB Fachgewerkschaft, die sich ausschließlich um Belange der älteren Menschen kümmert, sieht darin eine wesentliche Erleichterung für die Patienten für einen nahtlosen Übergang nach Hause. Diese Regelung sorge für Versorgungssicherheit auch rund um die Uhr durch die organisierten Nacht- und Notdienste der Apotheken flächendeckend an sieben Tagen in der Woche.

Der Seniorenverband begrüßt deshalb auch die Forderung der Deutschen Apotheker-Versammlung nach einem einheitlichen Entlassrezept. Die Klagen gerade älterer Menschen häufen sich, dass Sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst zum niedergelassenen Arzt gehen müssen, um sich auf der Grundlage des mitgegebenen Arztbriefes eine Verordnung ausstellen zu lassen. Dies bereite in der Regel insbesondere am Wochenende Probleme.

Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker hatte beim Deutschen Apothekertag die Einführung eines solchen einheitlichen Entlassrezeptes aus dem Krankenhaus nachdrücklich gefordert. Die Krankenhäuser wären dann von der Verpflichtung der Mitgabe von Medikamenten sowie von damit in Zusammenhang stehenden Kosten entlastetet. Die Krankenkassen könnten durch maschinenlesbare Rezepte die Medikation effizient erfassen lassen.

Die Maßnahme würde zudem das Krankenhausbudget entlasten und durch die Vorgabe kleiner Packungsgrößen den niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit einer zeitnahen Umstellung auf wirtschaftliche Verordnungen bieten. Die vom Krankenhaus verordneten Arzneimittel dürften dann aber dem Arzneimittelbudget der Hausärzte nicht zugerechnet werden.

Bei einer kurzen Mitgliederbefragung bekam der BRH eine breite Zustimmung. Nur vereinzelt wurden Bedenken geäußert, dass sich der Patient nach dem Krankenhaus möglichst schnell wegen einer Anschlussheilbehandlung zu seinem Hausarzt begeben sollte. Dagegen wog die Klage aus Mitgliederkreisen schwerer, dass immer häufiger das Krankenhaus die Patienten ohne Medikamenten-Versorgung nach Hause schickt und diese dann zusehen müssen, dass sie noch am gleichen Tag zu einem Hausarzt kommen.

Unterstützung kam auch bei der Befragung von den im Umfeld des BRH niedergelassenen Apotheken und Allgemeinmedizinern. Apotheker und MdB a.D. Dr. Wolf Bauer (Euskirchen) bestätigt dem BRH: „Das wäre eine sinnvolle Einrichtung. Insbesondere dann, wenn die Wirksubstanz eines Arzneimittels festgehalten wird.“

Das könne man nur unterstützen, meinen auch die vom BRH angefragten praktizierenden Hausärzte. „Wenn das in richtigen vernünftigen Bahnen geregelt würde, wären Kosten gespart und den Patienten geholfen.“ Oft müssten ältere Menschen, wenn sie nicht mobil sind, sogar den Notarzt herbeirufen. Auch Dr. Peter Szynka vom Apothekerverband Nordrhein begrüßt, dass der Seniorenverband die Einführung eines einheitlichen Entlassrezeptes unterstützt.

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