"Sondervermögen" ist Unwort des Jahres
BRH-Senioren wählten mit: „Sondervermögen“ ist Unwort des Jahres
(Euskirchen) Es klingt nach Extra-Geld, bedeutet aber in Wirklichkeit: Schulden! „Sondervermögen“ ist jetzt zum Unwort des Jahres gewählt worden. Das Unwort des Jahres wird seit 1991 gekürt und soll für einen sensibleren Sprachgebrauch sorgen.
Wir erinnern uns: Im Zusammenhang mit der grundgesetzlichen „Schuldenbremse“ wurde das Wort „Vermögen“, das im Alltag ganz besonders bei den Älteren ein Guthaben beschreibt, durch das vorangestellte „Sonder“ umgedeutet. Die neue Wortschöpfung "Sondervermögen" ließ dadurch in der Öffentlichkeit eine Debatte um eine Neuverschuldung verblassen.
Auf Platz 2 kam „Zustrombegrenzung“. Das Wort stellt Zuwanderung als bedrohliche Masse dar und entmenschliche Migranten. Das Unwort des Jahres wird seit 1991 gekürt und soll für einen sensibleren Sprachgebrauch empfindlich machen.
Insgesamt gingen bei der zuständigen Jury fast 3.000 Einsendungen mit beinahe 600 verschiedenen Vorschlägen ein. Zu den häufig eingereichten Begriffen zählten auch "Friedensangst", "Deal", "Stadtbild" und "kriegstüchtig". Fast schon vergessen:
Im Vorjahr war "Biodeutsch" gewählt worden, 2023 der Begriff "Remigration". Zum Wort des Jahres 2025 hatte die Gesellschaft für deutsche Sprache, seit Jahren der Partnerverein des BRH Euskirchen, aufgerufen, BRH-Senioren vor Ort hatten bei der Wahl mit eigenen Vorschlägen mitgemacht.
Rückblende: Die Schuldenbremse ist eine verfassungsrechtliche Regelung in Deutschland (Art. 109 GG), die Staatsverschuldung begrenzt, indem sie vorschreibt, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne neue Kredite ausgleichen müssen und erlaubt eine minimale strukturelle Neuverschuldung. Der 20. Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 18. März 2025, wenige Tage vor dem Zusammentritt des künftigen Bundestages, den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096) gebilligt.
