Wenn die Grundsteuererklärung zwickt
(Euskirchen) Dass die Grundsteuer neu berechnet werden muss, sorgt bei etlichen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer und insbesondere bei den Senioren weiterhin für Probleme. Der Frust ist hier und da deutlich. Die Politik war davon ausgegangen, ältere Menschen können Ihre Steuererklärung gut selbst erstellen. Das war eine Fehleinschätzung.
Für viele stellt sich die Frage, was denn passiert, wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt. Die Antwort ist einfach: Es drohen Verspätungszuschläge und hohe Geldstrafen. Letztlich nimmt das zuständige Finanzamt, wenn auch nach einer Mahnung keine Daten übermittelt wurden, eine Schätzung vor.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Eine Fristverlängerung ist immer wieder im Gespräch. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dagegen hat sich von Anfang der Seniorenverband gewehrt, mit Erfolg. Inzwischen kann in Ausnahmefällen eine Erklärung in Papierform abgegeben werden. Zur elektronischen Abgabe der Erklärung dürfen auch nahe Angehörige unterstützend zur Seite stehen.
Wenn aber nun Steuer weiterhin zwickt und es einfach an Möglichkeiten fehlt, die Erklärung selbst zu erstellen, schlägt der Seniorenverband BRH eine andere Lösung vor. So hat der Seniorenverband in BRH-Schatzmeister NRW Roland Wodarzik, Weilerswist, einen eigenen Steuerberater, der bei der Abgabe der Erklärung zum Hauseigentum gerne hilft. Die Erledigung kostet dann nur einen überaus kleinen, durchaus finanzierbaren Festpreis. Informationen dazu gibt es unter 02251 80621. Da nicht alle Senioren auf diese Info zurückgreifen können, würde sich der BRH über eine Verbreitung in dem Verantwortungsbereich der Leser freuen.