ZWEITES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ

Endlich, zweites Pflegestärkungsgesetz greift auf: Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsverfahren

(Euskirchen) Der Seniorenverband BRH begrüßte als Mitgliedsverband unter dem Schutzdach des DBB auf der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit in Berlin: „Endlich löst der Gesetzgeber sein Versprechen ein, die bisher zu großen Teilen an der Mobilität bemessene Pflegebedürftigkeit neu zu definieren.

Künftig spielen Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, kognitive Fähigkeiten sowie psychische Problemlagen ebenfalls eine wichtige Rolle.' Davon würden vor allem von Demenz betroffene Menschen profitieren, die aufgrund ihrer kognitiven Defizite zwar hilfebedürftig sind, nach bisherigem Recht aber aufgrund ihrer Mobilität mitunter nicht oder nur eingeschränkt zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen.

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