Am 14.12.2025 haben wir an dieser Stelle unter AKTUELLES darüber berichtet, dass das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 28.11.2025 unter Az. 20 AR 127/25 Herrn Hans Burggraf als Notvorstand für den BRH Kreisverband Euskirchen bestimmt hat.
Leider ist die erhoffte Rechtskraft dieses Beschlusses bisher nicht eingetreten, da aus dem Kreis des früheren Vorstands mit aus unserer Sicht nicht nachvollziehbaren Begründungen Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wurde. Über diese Beschwerde muss jetzt das Oberlandesgericht Köln entscheiden.
Solange verzögert sich leider auch die Rückzahlung der Teilnehmerbeträge für die im 4. Quartal 2025 stornierten Fahrten. Unabhängig davon bereiten wir weiterhin diese Erstattungen vor. Anträge können wie bisher über den in der Information vom 14.12.2025 beschriebenen Weg an Herrn Burggraf gestellt werden.